Hinweisgebersystem
Das Hinweisgebersystem ist eine offizielle Stelle, die sich an Mitarbeitende von Elbphilharmonie und Laeiszhalle, Kund:innen, Lieferant:innen und andere Geschäftspartner richtet, die Rechtsverstöße im beruflichen Zusammenhang melden möchten. Grundlage ist das am 2. Juli 2023 in Kraft getretene Hinweisgeberschutzgesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen vor Benachteiligungen. Das Gesetz schützt zudem die Identität von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern und gibt ihnen Rechtssicherheit.
Wenn Sie eine Beschwerde abgeben möchten, bei der es sich um keinen Rechtsverstoß handelt, nutzen Sie bitte nicht das Hinweisgebersystem sondern das Kontaktformular.
Die Meldungen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz können über ein anonymes externes Internetsystem abgegeben werden. Hinweisgebende Personen leisten durch die Meldung von Rechtsverstößen einen wichtigen Beitrag dazu, Fehlverhalten aufzudecken und vorzubeugen. Bitte beachten Sie vor dem Aufruf des Hinweisgebersystems unsere Datenschutzhinweise.
Meldungen können wie folgt eingereicht werden:
• Online: Zum Hinweisgebersystem
• Per E-Mail an hinweisgeberstelle-elbphilharmonie@cms-hs.com
• Per Telefon unter +49 40 376 301 41 (Mo–Fr, 9–17 Uhr)
Externes Meldeverfahren
Ihnen steht wahlweise auch das externe Meldeverfahren des Bundesamtes für Justiz zur Verfügung, wobei Sie die interne Meldung bevorzugen sollten, wenn intern wirksam gegen den Verstoß vorgegangen werden kann.
Merkliste
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